Faktencheck Gartenzähler
Grundlegendes
Die Kernaufgabe des Wasserverbandes als Unternehmen der Daseinsvorsorge ist die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie die fachgerechte Entsorgung des Schmutzwassers.

Geltende Technische Regeln und Normen für Trinkwasser-Installationen
Für den WSE als kommunales Unternehmen der Daseinsvorsorge und insbesondere als Trinkwasserversorger gelten rechtliche Rahmenbedingungen, an die wir uns halten müssen.
Neben unseren eigenen Satzungen gilt hier insbesondere die Bundesverordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Hier ist unter anderem in § 12 Kundenanlage und § 14 Überprüfung der Kundenanlage zum Beispiel die Verantwortlichkeit geregelt:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
(3) Anlagenteile, die sich vor den Meßeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Kundenanlage gehören, unter Plombenverschluß genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Wasserversorgungsunternehmens zu veranlassen.
(4) Die Teile des Hausanschlusses, die in Anwendung von § 10 Abs. 6 im Eigentum des Kunden stehen und zu deren Unterhaltung er verpflichtet ist, sind Bestandteile der Kundenanlage.
§ 14 Überprüfung der Kundenanlage
(1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Kundenanlage vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Es hat den Kunden auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.
(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist das Wasserversorgungsunternehmen berechtigt, den Anschluß oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib oder Leben ist es hierzu verpflichtet.
(3) Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluß an das Verteilungsnetz übernimmt das Wasserversorgungsunternehmen keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn es bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib oder Leben darstellen.
Änderungen zum 01.01.2025
Damit der Verband seine Kernaufgaben – nämlich der sicheren Trinkwasserversorgung und der fachgerechten Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers – auch zukünftig so zuverlässig wie bisher nachkommen kann, muss der WSE regelmäßig seine Abläufe und Arbeitsaufgaben überprüfen.
Der WSE hat in der Sitzung der Verbandsversammlung am 04.12.2024 eine Änderung beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde damit die freiwillige Zusatzleistung des WSE, Gartenzähler nach Ablauf der Eichfrist zu wechseln, in den Wettbewerb zurückgegeben.
Diese Aufgabe wurde besonders in den vergangenen Jahren für die Kollegen unseres Zählerdienstes immer umständlicher und zeitintensiver, so dass personelle Kapazitäten damit über die Maßen gebunden wurden und dem WSE für seine Kernaufgaben nicht mehr zur Verfügung standen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt sind ebenso Haftungsfragen, da der Wechsel der Gartenzähler in der Kundenanlage erfolgt.
Die Änderungen sind aber keine neuen Vorgaben, sondern basieren auf bereits bestehenden Verordnungen und technischen Regeln (z.B. Bundesverordnungen, europäische und nationale DIN Normen). Der WSE hat in Bezug auf den Wechsel des Gartenzählers in der Kundenanlage diese geltenden Regelungen in der Vergangenheit nicht konsequent durchgesetzt.
Auf den Punkt bringt es der BDEW Leitfaden zum Anschluss von Gartenwasserleitungen und Geräten an die Trinkwasser-Installation:
BDEW Leitfaden zum Anschluss von Gartenwasserleitungen und Geräten an die Trinkwasser-Installation

„Da die Rohrleitung die „Verpackung des Lebensmittels Trinkwasser“ ist, ist die Frage nach Bestandsschutz für eine nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlage eindeutig zu beantworten: Es gibt keinen Bestandsschutz!“
Quelle BDEW Leitfaden zum Anschluss von Gartenwasserleitungen und Geräten an die Trinkwasser-Installation vom 03.06.2021, Seite 1
Der Gartenzähler
Wenn Sie Gartenwasser benötigen, dann haben Sie die Möglichkeit, sich von einem unserer gelisteten Installationsunternehmen einen Gartenzähler einbauen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass die für den Garten genutzten Mengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden und Sie somit nur den Preis für das verbrauchte Trinkwasser zahlen.
Der Gartenzähler war und ist Ihr Eigentum und fällt damit auch in Ihre Verantwortung als Eigentümer (§ 12 Kundenanlage AVBWasserV).
Modell einer ideal installierten Kundenanlage mit entsprechender DIN-Norm


Installateurverzeichnis
Für die Kundinnen und Kunden bedeutet die Änderung zum 01.01.2025, dass der Wechsel des Gartenzählers nun nicht mehr vom WSE selbst, sondern durch eine vom WSE zugelassene Fachfirma erfolgen muss. Eine Liste der zugelassenen Installationsunternehmen ist auf der Homepage des WSE zu finden.
Dieses Vorgehen ist im Übrigen auch bei anderen Versorgern üblich und keine Besonderheit des WSE.
Grundsätzlich ist der WSE nach § 12 Abs. 2 der gesetzlichen Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dazu verpflichtet, ein Installateurverzeichnis zu führen. Das Installateurverzeichnis ist ein Verzeichnis für Handwerksunternehmen, welche Arbeiten an Versorgungsnetzen vornehmen dürfen. Es ist von jedem Netzbetreiber in seinem Netzbereich in den Sparten Strom, Gas und Wasser zu führen.
Fachfirmen, die nicht im Installateurverzeichnis des WSE gelistet sind, können mit dem Nachweis der Fachqualifikation eine „Gast“ - Berechtigung zur Ausführung von Arbeiten an Trinkwasseranlagen innerhalb des Verbandsgebietes erhalten.
Im Falle eines Wasserversorgers soll das Installateurverzeichnis die Sicherheit und Hygiene bei der Wasserversorgung fördern und nachteilige Auswirkungen mangelhaft installierter Verbrauchsanlagen vermeiden. Die Eintragung in ein Installateurverzeichnis erfolgt auf Grundlage der amtlichen Begründung zur jeweiligen Verordnung sowie den zwischen den Marktpartnern vereinbarten Richtlinien. Diese werden durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf Seiten der Netzbetreiber zusammen mit den Handwerks- und Industrieverbänden, in unserem Fall dem DVGW, erarbeitet. Die Richtlinien betreffen den Nachweis der fachlichen Befähigung des Installationsunternehmens oder einer angestellten verantwortlichen Fachkraft. Es besteht für Handwerksbetriebe keine Verpflichtung, sich in ein Installateurverzeichnis eintragen zu lassen. Ohne Eintragung dürfen jedoch keine Arbeiten im Geltungsbereich der AVBWasserV durchgeführt werden.
Rund um die Kosten
Beim WSE wird nach dem Trinkwassermaßstab abgerechnet. Das bedeutet, dass für uns das genutzte Trinkwasser durch Ablesung des Hauptzählers für die Abrechnung relevant ist, da eine Messung der Mengen, die in unser Schmutzwassernetz gelangen, nicht möglich ist. Der Nachweis welche Mengen nicht in unser Schmutzwassernetz gelangen, kann durch sogenannte Abzugszähler erfolgen.
Der Gartenzähler ist ein solcher Abzugszähler, der vom WSE nach der Abnahme und Verplombung anerkannt wird.
Wichtige Hinweise für alle Betroffenen:
- Der WSE ist kein Installationsunternehmen für das Arbeiten an privaten Kundenanlagen und hat diese Aufgabe nun an die zuständigen Fachfirmen zurückgegeben.
- Auf die Preisgestaltung dieser Dienstleistung haben wir keinen Einfluss und empfehlen Angebote am Markt zu vergleichen.
- Da die Wirtschaftlichkeit des Gartenzählers sehr vom individuellen Verbrauch abhängt, können wir nur dringend empfehlen, vorab zu prüfen, ob sich die Investition in einen Zählerwechsel lohnt.
Die folgenden Beispielrechnungen können für die möglichen Einsparungen einen Anhaltspunkt geben:
Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch von 30 m³ Gartenwasser pro Jahr | Beitragszahler | Nichtbeitragszahler | Dezentrale Entsorgung |
Kosten für 30 m³ Trinkwasser á 1,18 € | 35,40 € | 35,40 € | 35,40 € |
Kosten für 30 m³ Schmutzwasser | 76,20 € | 107,70 € | 276,00 € |
Ersparnis pro Jahr | 76,20 € | 107,70 € | 276,00 € |
Ersparnis nach 6 Jahren (gesetzliche Eichfrist)* | 457,20 € | 646,20 € | 1.656,00 € |
*Die Eichfrist ist in der Bundesverordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV) in Anlage 7 Punkt 5.5.1 geregelt.

Als kommunales Unternehmen sind wir verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten und in zweijährigen Kalkulationsperioden unsere Preise und Gebühren zu überprüfen. Dabei legen wir Ausgaben und Einnahmen nebeneinander und errechnen daraus die Preise und Gebühren, die wir an die Endverbraucher weitergeben müssen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Mehreinnahmen dann zu einer Reduzierung der Preise und Gebühren führen würden.
Häufige Fragen
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Darf ich einen Gartenzähler aus dem Baumarkt einbauen?
Es können geeichte Wasserzähler von eingetragenenen Installationsunternehmen eingebaut werden. Die Zählervorgaben und Sicherstellung des fachgerechten Wechsels haben wir ab 2025 nur noch einmal präzisiert.
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Warum ist es durch die neuen Vorgaben so teuer einen Gartenzähler einbauen zu lassen?
Die Vorgaben des WSE sind nicht neu, sondern entsprechen den gültigen technischen Regeln.
Der WSE ist kein Installationsunternehmen und hat diese Aufgabe nun an die zuständigen Fachfirmen zurückgegeben. Auf die Preisgestaltung dieser Dienstleistung haben wir keinen Einfluss, können aber jedem Kunden nur empfehlen, neben der Prüfung der Wirtschaftlichkeit anhand des eigenen Verbrauchs auch Angebote am Markt zu vergleichen.
Kostentreiber können dabei zum Beispiel die notwendigen Umbaumaßnahmen in Ihrer Hausanlage sein, damit diese dann den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese Kosten sind meist einmalige Kosten und der reine Wechsel des Gartenzählers wird, sofern die gesetzlichen Vorgaben sich nicht verändern, in den folgenden Jahren dann kostengünstiger ausfallen.
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Was ist, wenn ich meinen abgelaufenen Gartenzähler nicht wechseln lassen möchte?
Sie können den abgelaufenen Zähler in Ihrer Hausanlage belassen, jedoch werden die verbrauchten Mengen dann in der Jahresverbrauchsabrechnung nicht mehr berücksichtigt.
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Verkauft der Verband die Gartenzähler mit Gewinn?
Der WSE gab und gibt die Gartenzähler ausschließlich zum Selbstkostenpreis weiter. Ein Gewinnzuschlag wurde und wird nicht erhoben.
Haben Sie ein Schreiben als "Hinweis zur Anerkennung Ihrer Gartenzähler" von uns bekommen?
Hier finden Sie eine kurze Checkliste dazu, was Sie jetzt beachten müssen: