MIT DEN SATZUNGEN
REGELT DER WSE
SEINE ANGELEGENHEITEN
IN SELBSTVERWALTUNG.

SATZUNGEN, REGELWERKE UND VERORDNUNGEN

Welche Aufgaben nimmt der Wasserverband Strausberg-Erkner wahr? Wie wird ein Hausanschluss hergestellt? Wie hoch sind die Abwassergebühren im Verbandsgebiet? All das wird in den Satzungen des WSE und ergänzenden Verordnungen geregelt. Transparent und für jeden Bürger zum Nachlesen. Wer es also genau wissen will, kann hier einfach das gewünschte Dokument anklicken und herunterladen. 

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Amtsblätter

2024

Amtsblatt Nr. 1 Jahrgang 7 vom 06.03.2024

2023
Amtsblatt Nr. 3 Jahrgang 6 vom 02.10.2023
Amtsblatt Nr. 2 Jahrgang 6 vom 30.06.2023
Amtsblatt Nr. 1 Jahrgang 6 vom 07.02.2023

2022
Amtsblatt Nr. 3 Jahrgang 5 vom 22.12.2022
Amtsblatt Nr. 2 Jahrgang 5 vom 09.08.2022
Amtsblatt Nr. 1 Jahrgang 5 vom 28.03.2022

2021
Amtsblatt Nr. 3 Jahrgang 4 vom 22.12.2021
Amtsblatt Nr. 2 Jahrgang 4 vom 23.09.2021
Amtsblatt Nr. 1 Jahrgang 4 vom 04.03.2021 

2020
Amtsblatt Nr. 3 Jahrgang 3 vom 04.12.2020
Amtsblatt Nr. 2 Jahrgang 3 vom 26.08.2020 
Amtsblatt Nr. 1 Jahrgang 3 vom 25.03.2020 

2019
Amtsblatt Nr. 2 Jahrgang 2 vom 26.07.2019 
Amtsblatt Nr. 1 Jahrgang 2 vom 22.03.2019 

2018
Amtsblatt Nr. 1 Jahrgang 1 vom 18.12.2018 

 

Wie bekomme ich das Amtsblatt des WSE?

1. In der Poststelle im Kundencenter des WSE (kostenlose Abgabe eines aktuellen Exemplars)

Wasserverband Strausberg-Erkner
Am Wasserwerk 1
15344 Strausberg 

Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr     13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr     13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung Telefon: 03341 343-0

2. Hier im Internet

3. Zusendung eines aktuellen Exemplars gegen Erstattung der Kosten für Auslagen, jedes weitere Exemplar zum Gebührentarif gemäß Verwaltungskostensatzung des WSE