TRANSPARENT.
KOSTENDECKEND.
NICHT GEWINNORIENTIERT.
WIR ARBEITEN KOSTENDECKEND
Der Wasserverband Strausberg-Erkner arbeitet als kommunales Unternehmen transparent, kostendeckend und nicht gewinnorientiert. Sämtliche Preise und Gebühren sind in unseren Satzungen zur Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung festgelegt.

Bestehender Anschluss
Verbrauchskosten
Für einen bereits bestehenden Anschluss entstehen regelmäßig Verbrauchskosten. Diese sind abhängig vom Nutzungsverhalten und werden nach Abrechnungsperioden berechnet. Grundlage hierfür sind die Zählerstände der jeweiligen Hausanlagen.

Neuer Anschluss oder Umbau
Anschlusskosten
Bei einem Neubau oder einem Umbau entstehen einmalige Anschlusskosten. Getrennt nach Trinkwasseranschluss oder Schmutzwasseranschluss werden diese Kosten unterschiedlich berechnet.
BESTEHENDER ANSCHLUSS
Verbrauchskosten
TRINKWASSER
Preise und Gebühren für das Trinkwasser werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% berechnet.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Tarifen (Preisblatt)
Mengenpreis
Trinkwasser | 1,10 € / m³ (1,18 € / m³ (brutto) |
Grundpreis
Der Grundpreis wird je Verbraucherstelle, differenziert nach Zählergröße, erhoben (üblicher Hauswasserzähler: Qn 2,5 / Q3:4).
Grundpreis Wasserzähler Nenndurchflussleistung
Zählergröße alt (EWG) | Netto / Tag | Netto / Jahr | Brutto / Jahr |
bis Qn 2,5 | 0,26 € | 94,90 € | 101,54 € |
Qn 6 | 0,41 € | 149,65 € | 160,13 € |
Qn 10 | 0,56 € | 204,40 € | 218,71 € |
Qn 15 | 1,02 € | 372,30 € | 398,36 € |
Qn 40 | 1,28 € | 467,20 € | 499,90 € |
Qn 60 | 1,53 € | 558,45 € | 597,54 € |
Qn 150 | 2,30 € | 839,50 € | 898,27 € |
Qn 400 | 3,58 € | 1.306,70 € | 1.398,17 € |
Grundpreis Wasserzähler Dauerdurchflussleistung
Zählergröße neu (MID) | Netto / Tag | Netto / Jahr | Brutto / Jahr |
bis Q3 4 | 0,26 € | 94,90 € | 101,54 € |
bis Q3 10 | 0,41 € | 149,65 € | 160,13 € |
bis Q3 16 | 0,56 € | 204,40 € | 218,71 € |
bis Q3 25 | 1,02 € | 372,30 € | 398,36 € |
bis Q3 63 | 1,28 € | 467,20 € | 499,90 € |
bis Q3 100 | 1,53 € | 558,45 € | 597,54 € |
bis Q3 250 | 2,30 € | 839,50 € | 898,27 € |
bis Q3 630 | 3,58 € | 1.306,70 € | 1.398,17 € |
Schmutzwasser
Wir sind in unserem Geschäftsbereich Entsorgung hoheitlich tätig. Deshalb wird keine Umsatzsteuer bei den Schmutzwassergebühren erhoben.
Weitere Informationen finden Sie in der Schmutzwassergebührensatzung
Mengengebühr Beitragszahler
Schmutzwasser | 2,54 € / m³ |
Mengengebühr Nichtbeitragszahler
Schmutzwasser | 3,59 € / m³ |
Grundgebühr
Der Grundpreis wird je Verbraucherstelle, differenziert nach Zählergröße, erhoben (üblicher Hauswasserzähler: Qn 2,5 / Q₃:4).
Grundgebühr Wasserzähler Nenndurchflussleistung
Zählergröße alt (EWG) | Nenndurchflussmenge m³/h | Grundgebühr €/Tag | Grundgebühr €/Jahr |
bis Qn 2,5 | 2,5 | 0,13 | 47,45 |
Qn 6 | 6 | 0,31 | 113,88 |
Qn 10 | 10 | 0,52 | 189,80 |
Qn 15 | 15 | 0,78 | 284,70 |
Qn 40 | 40 | 2,08 | 759,20 |
Qn 60 | 60 | 3,12 | 1.138,80 |
Qn 150 | 150 | 7,80 | 2.847,00 |
Grundgebühr Wasserzähler Dauerdurchflussleistung
Zählergröße neu (MID) | Dauerdurchflussmenge m³/h | Grundgebühr €/Tag | Grundgebühr €/Jahr |
bis Q₃ 4 | 4 | 0,13 | 47,45 |
Q₃ 10 | 10 | 0,31 | 113,88 |
Q₃ 16 | 16 | 0,52 | 189,80 |
Q₃ 25 | 25 | 0,78 | 284,70 |
Q₃ 63 | 63 | 2,08 | 759,20 |
Q₃ 100 | 100 | 3,12 | 1.138,80 |
Q₃ 250 | 250 | 7,80 | 2.847,00 |
Die Grundgebühr gilt auch bei Erholungs- und Freizeitgrundstücken, Kleingartenanlagen und bei außerhalb von Kleingartenanlagen kleingärtnerisch genutzten Grundstücken, sobald Schmutzwasser anfällt.
Fäkalienentsorgung / Grubenentleerung
Wir sind in unserem Geschäftsbereich Entsorgung hoheitlich tätig. Deshalb wird keine Umsatzsteuer bei den Schmutzwassergebühren erhoben.
Weitere Informationen finden Sie in der
Mengengebühr
Schmutzwasser | 9,20 € / m³ |
Grundgebühr
Der Grundpreis wird je Verbraucherstelle, differenziert nach Zählergröße, erhoben (üblicher Hauswasserzähler: Qn 2,5 / Q3:4).
Grundgebühr Wasserzähler Nenndurchflussleistung
Zählergröße alt (EWG) | Nenndurchflussmenge m³/h | Grundgebühr €/Tag | Grundgebühr €/Jahr |
bis Qn 2,5 | 2,5 | 0,13 | 47,45 |
Qn 6 | 6 | 0,31 | 113,88 |
Qn 10 | 10 | 0,52 | 189,80 |
Qn 15 | 15 | 0,78 | 284,70 |
Qn 40 | 40 | 2,08 | 759,20 |
Qn 60 | 60 | 3,12 | 1.138,80 |
Qn 150 | 150 | 7,80 | 2.847,00 |
Grundgebühr Wasserzähler Dauerdurchflussleistung
Zählergröße neu (MID) | Dauerdurchflussmenge m³/h | Grundgebühr €/Tag | Grundgebühr €/Jahr |
bis Q3 4 | 4 | 0,13 | 47,45 |
Q3 10 | 10 | 0,31 | 113,88 |
Q3 16 | 16 | 0,52 | 189,80 |
Q3 25 | 25 | 0,78 | 284,70 |
Q3 63 | 63 | 2,08 | 759,20 |
Q3 100 | 100 | 3,12 | 1.138,80 |
Q3 250 | 250 | 7,80 | 2.847,00 |
Die Grundgebühr gilt auch bei Erholungs- und Freizeitgrundstücken, Kleingartenanlagen und bei außerhalb von Kleingartenanlagen kleingärtnerisch genutzten Grundstücken, sobald Schmutzwasser anfällt.
Sonstige Gebühren und Kosten
Zusatzgrundgebühr Erholungs- und Freizeitgrundstücke, Kleingartenanlagen, außerhalb von Kleingartenanlagen kleingärtnerisch genutzte Grundstücke zusätzlich zur Grundgebühr pro Parzelle die entsorgt wird | 5,00 € / Jahr |
Kostenerstattung für Schläuche Berechnungsgrundlage ist die mit dem Kunden und dem Entsorgungsunternehmen gemeinsam protokollierte notwendige Schlauchlänge | 1,00 € / m |
Mindermengengebühr bei Abfuhrmenge einer Sammelgrube von weniger als 2 m³ | 11,00 € / Abfuhr |
Außerplanmäßige Entsorgung im Falle einer vom Kunden zu vertretenden außerplanmäßigen Entsorgung | 66,00 €. |
Zusätzliche Rechnungslegung / Bescheiderstellung zusätzliche Abrechnungen auf Kundenwunsch | 10,00 € / Rechnung oder Bescheid |
NEUER ANSCHLUSS ODER UMBAU
Anschlusskosten
Ansprechpartner

Für Fragen zum Trinkwasser- und Schmutzwasseranschluss wenden
Sie sich bitte an unser Anschlusswesen:
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Kosten Trinkwasser
Hier erfahren Sie weiteres zu den Kosten für Ihren neuen Trinkwasser-Hausanschluss.
Weitere Informationen zum Trinkwasser-Hausanschluss finden Sie in unseren Bereich Rund um Haus und Anschluss
Der Wasserverband Strausberg-Erkner erhebt gemäß § 9 AVBWasserV vom Anschlussnehmer einen Baukostenzuschuss bei Anschluss an das Trinkwasserleitungsnetz bzw. bei einer wesentlichen Erhöhung seiner Leistungsanforderung.
Der Baukostenzuschuss errechnet sich auf Grundlage der notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der öffentlichen Anlagen (u.a. Hauptleitungen für die Erschließung des Versorgungsbereiches, Versorgungsleitungen, Behälter, Druckerhöhungsanlagen und zugehörige Einrichtungen). Als angemessener Baukostenzuschuss gilt ein Anteil von bis zu 70 % dieser Kosten. Der Baukostenzuschuss für Neuanschlüsse wird entsprechend der Straßenfrontlänge erhoben.
Die weiteren Kosten für das Herstellen eines Trinkwasserhausanschlusses finden Sie in unserem Preisblatt: Allgemeine Tarife (Preisblatt)Informationen zu den technischen Voraussetzungen und Wissenswertes für die Beantragung Ihres Trinkwasser-Hausanschlusses finden Sie in unseren Bereich Alles zum Hausanschluss.
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Bauwasser / Ausleihe Standrohr
Für die Zeit der Bauphase oder während sonstiger zeitweiliger Wasserentnahme können Sie ein Standrohr samt Zähler und Hydrantenschlüssel bei uns ausleihen. Das Standrohr wird auf einen Hydranten gesetzt. Wenn mit dem Standrohr Trinkwasser entnommen werden soll, vereinbaren Sie die Ausleihe des Standrohres 4 Wochen vorher.
Kosten
Für die Bereitstellung eines Standrohrs wird ein Aufwandsersatz je Ausleihtag erhoben. Das entnommene Wasser wird nach der jeweils gültigen Trinkwasser-Mengengebühr berechnet. Die Berechnung der entnommenen Wassermenge erfolgt anhand der Verbrauchsmessung. Die kleinste zur Rechnungslegung berechnete Menge beträgt 2 m³. Bei Trinkwasserentnahmen kommen Kosten für die Desinfektion und hinzu. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt: Allgemeine Tarife (Preisblatt)
Ansprechpartner Ausleihe Standrohr
Bringen Sie zur Abholung bitte folgendes mit:
- Kaution in Höhe von 500,00 € (Rückzahlung erfolgt über Verrechnungsscheck oder Überweisung auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung)
- Bargeld
- Verrechnungscheck
- Vorabüberweisung DE05170540403608076343 (Sparkasse MOL)
- als Privatkunde: Personalausweis
- als Geschäftskunde: Auftrag oder Bestellung
Die Ausgabe oder Rücknahme von Standrohren erfolgtMo. - Do.: 07:15 - 09:00 Uhr und 13:00 - 14.00 Uhr
Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung - Kaution in Höhe von 500,00 € (Rückzahlung erfolgt über Verrechnungsscheck oder Überweisung auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung)
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Kosten Schmutzwasser
Die Berechnung des Schmutzwasserbeitrages erfolgt gemäß Schmutzwasserbeitragssatzung. Der Beitrag wird von einem nutzungsbezogenen Flächenanteil und der Art der Bebauung Ihres Grundstücks ermittelt.
Hierbei gibt es die folgenden Unterscheidungen:
Schmutzwassergrundstücksanschlüsse können je nach Ausführung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage als Freigefälle- oder Druckentwässerungsanschluss ausgeführt werden. Die Art des Anschlusses wird vom WSE bestimmt.Beispielrechnungen
Hinweis: Unsere Beispiele enthalten nur grobe Angaben, eine detaillierte Berechnung erhalten Sie von uns mit Ihrem Schmutzwasserbeitrags-Bescheid.- Grundstücke im Innenbereich einer Gemeinde mit Bebauungsplan
Im geplanten Innenbereich wird die gesamte Grundstücksfläche als anrechenbare Fläche herangezogen.
zum Beispiel:
Grundstücksgesamtfläche 1.000 m²
eingeschossige Bebauung (Geschossfaktor = 0,25)
Beitragsrechnung: 1.000 m² x 0,25 x 8,18 €/m² = 2.045 €
- Grundstücke im Innenbereich einer Gemeinde ohne vorhandenen Bebauungsplan nach §34 BauGB
Im Innenbereich ohne Bebauungsplan wird die anrechenbare Fläche des Grundstückes wie folgt bemessen:
Grundstücksbreite
Grundstücksseite, an der die Schmutzwasserleitung verläuft oder anliegt und der Schmutzwasseranschluss erfolgt bzw. erfolgen könnte.
Grundstückslänge
Bei Grundstücken, die im 50 m-Bereich baulich oder gewerblich genutzt werden, bzw. Bauland sind, werden maximal diese 50 m in Ansatz gebracht. Bei Grundstücken, die das Längenmaß von 50 m nicht aufweisen, wird die tatsächliche Länge in Ansatz gebracht. Wird der 50 m-Bereich mit einer Bebauung, in der Schmutzwasser anfällt oder mit einer gewerblichen Nutzung überschritten, so wird zu den 50 m das Maß der Überschreitung (Hinterkante) hinzugerechnet.
Grundstücksanschluss
Anschlusskanäle sind Kanäle, die von der Abzweigstelle des öffentlichen Kanals bis zur Grundstücksgrenze führen. (Straßenkanäle gelten als in der Straßenmitte verlaufend).
zum Beispiel:
Grundstücksbreite 20 m
Grundstückslänge 40 m
Anzahl der Vollgeschosse 1
Länge Anschlusskanal 8 m
Schmutzwasserbeitrag 20 m x 40 m x 0,25 x 8,18 €/m² = 1.636 €
Kostenerstattung Grundstückanschluss (Freigefälle) 8 m x 550 €/m = 4.400 €
Kostenerstattung Grundstücksanschluss (Druckentwässerung) 8 m x 450 €/m = 3.600 €
Die Kosten für Ihren Anschluss (Freigefälle) 1.636 € + 4.400 € = 6.036 €
Die Kosten für Ihren Anschluss (Druckentwässerung) 1.636 € + 3.600 € = 5.236 € (zuzüglich 260 €/m für die Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück)
- Grundstücke im Außenbereich nach § 35 BauGB
Bei Grundstücken im Außenbereich, die an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden können, wird die Grundfläche des Hauses durch 0,2 (Baumaßzahl) geteilt. Diese Fläche ist dann die anrechenbare Grundstücksfläche.
zum Beispiel:
Grundstücksgesamtfläche 10.000 m²
Grundfläche des Hauses 150 m²
eingeschossige Bebauung
Beitragsrechnung: (150m²/0,2) x 0,25 x 8,18 € = 1.533,75 €
- Grundstücke im Innenbereich einer Gemeinde mit Bebauungsplan