TRINKWASSERSCHUTZGEBIETE

Schutzgebiete sichern die künftige Versorgung

Die Einrichtung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrument des Wasserhaushaltsgesetzes, um heutigen und künftigen Generationen hohe Versorgungsicherheit mit dem wichtigsten Lebensmittel zu garantieren.

Durch die Festlegung von Trinkwasserschutzzonen wird die Verfügbarkeit von Trinkwasser für die Zukunft gewährleistet. Für uns als Wasserversorger ist es unverzichtbar, die Entnahmequellen bestmöglich zu schützen, da wir nur so alle Risiken für das Grundwasser wirksam ausschließen können. Für die Festlegung solcher Schutzzonen ist das Umweltministerium des Landes zuständig.

Bei der Festlegung von Wasserschutzzonen findet eine sorgfältige Abwägung aller Interessen statt. Mögliche Einschränkungen für Landwirtschaft, Gewerbe und Kommunen sind im Sinne einer Absicherung zukünftiger Versorgung mit Trinkwasser hierbei nicht auszuschließen. 

Die Trinkwasserschutzzonen des WSE

Ein Trinkwasserschutzgebiet umfasst mehrere Schutzzonen mit abgestuften Auflagen.
Die Beschränkungen reichen vom Düngeverbot für die Landwirtschaft bis hin zum Verbot des Betretens und Befahrens.

  • Zone I: Fassungsbereich

    Sie schützt die eigentliche Fassungsanlage (Brunnen) im Nahbereich.

    VERBOTEN: 

    Jegliche anderweitige Nutzung und das Betreten für Unbefugte sind verboten.

  • Zone II: Engeres Schutzgebiet

    Bei sehr günstigen Untergrundverhältnissen soll die Grenze mindestens 100 m Abstand von der Wasserfassung haben, um Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen zu schützen.

    VERBOTEN: 

    Die Verletzung der Deckschicht ist verboten, deshalb gelten Nutzungsbeschränkungen u. a. für:

    • Bebauung
    • Landwirtschaft, v. a. bzgl. Düngung
    • Umgang mit Wasserschadstoffen
    • Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten
    • Straßenbau
  • Zone III: Weiteres Schutzgebiet

    Sie umfasst das gesamte Einzugsgebiet der geschützten Wasserfassung.

    VERBOTEN: 

    • Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen
    • Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
    • Massentierhaltung
    • Kläranlagen
    • Sand- und Kiesgruben

Gewerbebetriebe liegen an Gewässern - Häuslebauer haben ihren Traum vom Eigenheim auf einem Wassergrundstück verwirklicht. Viele Wasserschutzgebiete sind zugleich Erholungsgebiete. Es gibt Boote, es wird gebadet und gesurft.

Hier ist die Vernunft aller gefragt.

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