Sie haben Post von uns bekommen?

Sie haben von uns die Mitteilung erhalten, dass die Eichfrist Ihres Gartenwasserzählers abgelaufen ist? Dann haben wir hier eine kurze Checkliste, was Sie für den Einbau eines neuen Gartenwasserzählers beachten müssen:

1. Wechsel des Gartenwasserzählers

Damit in Ihrer Verbrauchsabrechnung auch im aktuellen Jahr die Wassermengen, welche nicht in das Schmutzwassernetz des WSE eingeleitet werden, zum Abzug kommen können, muss ein Wechsel des Zählers erfolgen.

Satzungsrechtliche Grundlagen finden Sie in unserer 
Schmutzwassergebührensatzung (§3) und der  
Fäkalienentsorgungssatzung (§17).

2. Zugelassenes Installationsunternehmen beauftragen

Der Zählerwechsel muss durch Sie veranlasst und bezahlt werden sowie durch eine vom WSE zugelassene Fachfirma erfolgen. Eine Liste der bei uns gelisteten Installationsunternehmen finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.

3. Abnahme und Verplombung durch den WSE

Damit der Zähler in der Abrechnung anerkannt werden kann, muss nach dem Wechsel eine kostenpflichtige Abnahme und Verplombung durch einen Mitarbeiter des WSE erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dafür direkt einen Termin mit uns.

Am einfachsten gelingt Ihnen die Terminvereinbarung über unser Terminportal.

Alternativ auch per E-Mail an zusatzzaehler(at)w-s-e.de oder telefonisch unter der 03341 343-238.

Das Formular für Zusatzzähler muss zum vereinbarten Termin vorliegen. Bitte bewahren Sie den deinstallierten Zähler bis zur Abnahme von uns auf.

Zu diesen Zeiten erreichen Sie unseren Zählerwechseldienst:

 

 

Mo. - Do.: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr

 

Häufige Fragen

  • Darf ich einen Gartenwasserzähler aus dem Baumarkt einbauen?

    Es können geeichte Wasserzähler von eingetragenenen Installationsunternehmen eingebaut werden. Die Zählervorgaben und Sicherstellung des fachgerechten Wechsels haben wir ab 2025 nur noch einmal präzisiert.

  • Warum ist es durch die neuen Vorgaben so teuer einen Gartenzähler einbauen zu lassen?

    Die Vorgaben des WSE sind nicht neu, sondern entsprechen den gültigen technischen Regeln.

    Der WSE ist kein Installationsunternehmen und hat diese Aufgabe nun an die zuständigen Fachfirmen zurückgegeben. Auf die Preisgestaltung dieser Dienstleistung haben wir keinen Einfluss, können aber jedem Kunden nur empfehlen, neben der Prüfung der Wirtschaftlichkeit anhand des eigenen Verbrauchs auch Angebote am Markt zu vergleichen.

    Kostentreiber können dabei zum Beispiel die notwendigen Umbaumaßnahmen in Ihrer Hausanlage sein, damit diese dann den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese Kosten sind meist einmalige Kosten und der reine Wechsel des Gartenzählers wird, sofern die gesetzlichen Vorgaben sich nicht verändern, in den folgenden Jahren dann kostengünstiger ausfallen.

  • Was ist, wenn ich meinen abgelaufenen Gartenwasserzähler nicht wechseln lassen möchte?

    Sie können den abgelaufenen Zähler in Ihrer Hausanlage belassen, jedoch werden die verbrauchten Mengen dann in der Jahresverbrauchsabrechnung nicht mehr berücksichtigt.

  • Verkauft der Verband die Gartenwasserzähler mit Gewinn?

    Der WSE gab und gibt die Gartenwasserzähler ausschließlich zum Selbstkostenpreis weiter. Ein Gewinnzuschlag wurde und wird nicht erhoben.

  • Warum gibt es eine Eichfrist bei Zusatzzählern?

    Zusatzzähler erfassen Wasserverbräuche, die bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Um eine faire, korrekte und rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) vor, dass alle Wasserzähler nur innerhalb einer festgelegten Eichfrist von 6 Jahren für Abrechnungszwecke eingesetzt werden dürfen.

  • Kann die Eichfrist von Zusatzzählern wie bei den Hauptwasserzählern verlängert werden?

    Die Eichfrist von Wasserzählern kann durch ein amtliches Stichprobenverfahren verlängert werden. Dabei wird eine bestimmte Auswahl von Wasserzählern einer in einem Los zusammengefassten großen Gruppe von baugleichen Wasserzählern geprüft (daher Stichprobe). Bestehen diese die Prüfung, verlängert sich die Frist für alle Geräte dieses Loses – meist um weitere 3 Jahre.

    Dies vermeidet unnötige Zählerwechsel, senkt Kosten und schont Ressourcen. Eine Verlängerung ist jedoch nur möglich, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Beantragen kann solch ein Sammelverfahren immer nur der Messstellenbetreiber (also der Eigentümer der Zähler).

    Private Kunden besitzen in der Regel nur 1-2 Zusatzzähler und können daher kein solches Sammelverfahren beantragen. Eine individuelle Prüfung und Nacheichung eines einzelnen Zählers durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle ist zwar möglich, kann allerdings sehr kostspielig werden.

  • Warum ist der Einbau von Zapfhahn-, Kapsel- und Ventilzählern nicht erlaubt.

    Sie dürfen keine Zapfhahnzähler und Kapsel- oder Ventilzähler bei sich einbauen, weil sie die Kriterien der Zusatzzähler nicht erfüllen.