Beitragsrecht

Der Wasserverband Strausberg-Erkner betreibt, entsprechend seiner Schmutzwasserbeseitigungssatzung die zentrale Schmutzwasserentsorgung.

Der Verband erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Zuschüsse, Gebühren oder auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung sowie Erneuerung und Verbesserung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage Schmutzwasserbeiträge per Bescheid. Der Beitrag wird vom Beitragspflichtigen als finanzielle Gegenleistung dafür erhoben, dass durch die Anschlussmöglichkeit seines Grundstücks an das zentrale öffentliche Schmutzwassernetz ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht.

Beachten Sie!
Die tatsächliche Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage ist für die Beitragserhebung nicht entscheidend, sondern lediglich die gebotene Möglichkeit der Inanspruchnahme.

Welche Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht?

Alle Grundstücke, die an das zentrale öffentliche Schmutzwassernetz angeschlossen werden können, unterliegen der Beitragspflicht. Dies betrifft die Grundstücke, für die eine gewerbliche oder bauliche Nutzung festgesetzt wurde, bzw. diese bereits besteht.
Beachten Sie! Ihr Grundstück wird auch an das zentrale öffentliche Schmutzwassernetz angeschlossen, wenn es z.Z. als Gartengrundstück genutzt wird. Ausschlaggebend für den Anschluss ist genannte Nutzungsmöglichkeit oder wenn es sich nach der Verkehrsauffassung um Bauland handelt.

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides im Grundbuch als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen ist.

Beachten Sie!
Eventuell anders lautende Vereinbarungen in Kaufverträgen sind privatrechtlicher Art und für den Wasserverband nicht bindend. Er hat bestehendes Satzungsrecht einzuhalten.

Kann auch ein Nutzer beitragspflichtig werden?

Die Beitragspflicht geht nur dann auf den Nutzer über, wenn er bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitragsbescheides das Wahlrecht über den Kauf oder die Bestellung des Erbbaurechts gemäß der §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ausgeübt hat und gegen diese Anträge keine statthaften Einreden oder Einwendungen geltend gemacht wurden.

Welche Angaben sind im Beitragsbescheid enthalten?

Der Beitragsbescheid ist keine Rechnung über die tatsächlichen Kosten. Die Bescheiderstellung erfolgt nach der Schmutzwasserbeitragssatzung. Im Beitragsbescheid wird der Schmutzwasserbeitrag und die Kostenerstattung für den Grundstücksanschluss (Kanal vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze) berechnet.

Beachten Sie!
Für den Schmutzwasserbeitrag und die Kostenerstattung wird keine Mehrwertsteuer berechnet.

Wie wird der Schmutzwasserbeitrag berechnet?

Die Berechnung des Schmutzwasserbeitrages erfolgt gemäß Schmutzwasserbeitragssatzung. Der Beitrag wird von einem nutzungsbezogenen Flächenanteil und der Art der Bebauung Ihres Grundstücks ermittelt. Nutzen Sie unseren Online-Beitragsrechner für die unverbindliche Berechnung Ihrer Kosten.

Wie erfolgt die Berechnung der Kostenerstattung für den Grundstücksanschluss?
Gemäß Schmutzwasserbeitragssatzung werden pro Meter des Grundstücksanschlusses 235,00 € berechnet. Die berechenbaren Meter ergeben sich aus der Halbierung der Breite des Straßengrundstücks. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über unseren Online-Beitragsrechner.

Beachten Sie!
Die Breite des Straßengrundstücks ist stets größer als die Fahrbahn der Straße.

Wer ermittelt die benötigten Angaben?

Die zur Erstellung des Beitragsbescheides benötigten Angaben werden in Zusammenarbeit mit dem Grundbuch- und Katasteramt den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und mit Ihnen als betroffenen Bürger ermittelt.
Geschulte Außendienstmitarbeiter betreuen Sie von der Planungsphase bis zur Abrechnung. Bereits in der Planungsphase wird Ihnen entsprechendes Material zur Verfügung gestellt, in dem Sie Ihre Angaben zum Grundstück und zum geplanten Schmutzwasseranschluss eintragen können und sollten. Die Außendienstmitarbeiter besuchen Sie auch vor Ort, um offene Probleme zu klären und Unterstützung bei Ihrer notwendigen Zuarbeit zu geben.

Wenn der Bescheid trotzdem fehlerhaft ist?

Bei aller Sorgfalt treten doch noch vereinzelt Fehler auf. Sie haben dann die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einen Widerspruch einzulegen. Dies kann schriftlich erfolgen oder Sie suchen uns im Kundencenter, Am Wasserwerk 1 in 15344 Strausberg auf, wo Ihr Widerspruch zur Niederschrift kommen kann.
Beachten Sie! Der Schmutzwasserbeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Ein Widerspruch hebt die Zahlungsfrist von einem Monat nicht auf.

Ist eine Ratenzahlung oder Stundung des Bescheides möglich?

In finanziellen Härtefällen kann der Wasserverband im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten Unterstützung bei der Bezahlung des Bescheides geben. Ansprechpartner ist hier die kaufmännische Abteilung, Telefonnummer (03341) 343-261. Sie erhalten dann das entsprechende Antragsformular oder es wird ein Termin für ein Finanzierungsgespräch vereinbart. Möglich ist eine Ratenzahlung, eine Stundung oder eine Anzahlung mit Ratenzahlung des Restbetrages.

Beachten Sie!
Eine Unterstützung bei der Bezahlung des Beitragsbescheides ist nur im Zeitraum von 2 Jahren und mit einem Zinssatz von 0.5 % je Monat möglich. Hierfür gibt es gesetzliche Festlegungen, die vom Wasserverband einzuhalten sind.