Klarstellung: Aussagen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Der Wasserverband Strausberg Erkner möchte zu den Aussagen von Minister Steinbach in der 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie am 12.01.2022 wie folgt Stellung nehmen:

Beiladung Tesla
Im derzeit laufenden Gerichtsverfahren hat die Firma Tesla die Beiladung beantragt, welche vom Gericht abgelehnt wurde. Die Begründung des Gerichtes hierfür bezieht sich auf die Tatsache, dass von der Entscheidung nicht allein das Unternehmen Tesla betroffen sein würde: „Außerdem wäre der Kreis der Beteiligten, welche durch die Entscheidung in ihren rechtlichen Interessen berührt werden können, ohnehin nur schwer abzugrenzen, da von einer Entscheidung alle übrigen Grundstückseigentümer, die Trinkwasser vom Beigeladenen [WSE] beziehen, betroffen sein können.”
Das bedeutet, dass dem Gericht die Dimensionen und Zusammenhänge der Entscheidung durchaus klar sind, nämlich dass das Urteil die öffentliche Trinkwasserversorgung und damit ALLE Kundinnen und Kunden (einschließlich Tesla) des WSE betreffen wird.

Zusammenhang Klageverfahren Wasserfassung Eggersdorf und Tesla-Vertrag
Minister Steinbach verweist auf eine angebliche Aussage der stellvertretenden WSE-Sprecherin, die besagen soll, dass die Versorgung der ersten Ausbaustufe von Tesla in Grünheide durch das anstehende Urteil im o.g. Verfahren nicht gefährdet sei. Diese Aussage ist falsch! Der Verband und der Verbandsvorsteher André Bähler haben bereits seit längerer Zeit darauf hingewiesen, dass mit dem Verfahren ein großes Risiko für den Verband und die Versorgung bestehen und es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Erhöhung der Genehmigungsmengen in Eggersdorf im März 2020 und dem Vertrag mit Tesla gibt. Diese Mengen sind Grundvoraussetzung für den im September 2020 geschlossenen Versorgungsvertrag mit Tesla: Fehlen diese, fehlt damit die Vertragsgrundlage.
Nun liefert die gleiche Landesbehörde, die für das Tesla Genehmigungsverfahren und auch die für Entnahmegenehmigungen zuständig ist, im derzeit laufenden Verfahren selbst die Argumente, um die eigene Erlaubnis für rechtsunwirksam zu erklären. Wenn durch das Handeln der zuständigen Landesbehörde, die erteilte Genehmigung für die Wasserfassung in Eggersdorf in Frage steht, dann fehlen dem Verband rund 4 Mio. m³ Grundwasser-Entnahmemengen. Damit wird die öffentliche Trinkwasserversorgung für 170.000 Menschen im Verbandsgebiet gefährdet.

Kurz gesagt: KEIN WASSER – KEIN TESLA!