Die Antworten des Ministers auf die Anfragen der Abgeordneten sind Ausdruck dafür, dass eine rechtssichere Erteilung der BImSch-Genehmigung in Frage steht. Durch Kleinreden der vorhandenen Probleme wird die Öffentlichkeit bewusst getäuscht.
Frage 949.: Umfang der Wasserfassung Eggersdorf
In der Antwort des Ministeriums wird erneut behauptet, dass die Klage der Umweltverbände sich lediglich gegen die Erhöhung der Fördermengen in der am 28. Februar 2020 durch das LfU erteilten wasserrechtlichen Bewilligung richte.
Mit Bescheid vom 28.02.2020 erteilte das Landesamt für Umwelt als Obere Wasserbehörde dem Wasserverband Strausberg-Erkner eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser in der Fassung Eggersdorf für die öffentliche Wasserversorgung. Eben dieser Bescheid im Umfang von 3.759.500 m³/a wird vollumfänglich beklagt. Die Aussage ist demnach augenscheinlich falsch!
Fragen 948.: Antrag auf Erhöhung der Wasserfassung Eggersdorf
Hierzu führt das Ministerium aus, dass es sich beim Antrag des WSE vom 15.11.2019 um einen „Nachtrag zu den Unterlagen zum Wasserrechtsantrag“ handeln würde. Das ist falsch.
Am 15.11.2019 hat der WSE drei gleichlautende Anträge auf zusätzliche Entnahmemengen gestellt. Für die Wasserfassungen Eggersdorf, Erkner Hohenbinde und Neu Zittauer Straße sowie Spitzmühle wurden jeweils 1,022 Mio. m³/a Entnahmen beantragt. Die dort benannten Mengen entsprechen dem uns im November 2019 bekannten Wasserbedarf für die Tesla-Ansiedlung und wurden allein und ausschließlich in diesem Zusammenhang gestellt. Die für unsere Verhältnisse sehr kurze Bearbeitungszeit der Anträge durch die Genehmigungsbehörde, ist ein deutliches Zeichen für den Zusammenhang mit dem Ansiedlungsprojekt. Die Behauptung, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen Antrag und der Tesla-Ansiedlung, ist demnach falsch!
Frage 943.: Verhältnis von immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Genehmigung
Das Ministerium verweist darauf, dass im Verfahren nur öffentlich-rechtliche Belange geprüft werden und keine privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Vorhabenträgern und Lieferanten für die Produktion. Das Ministerium setzt die Wasserversorgung mit der Lieferung von Stahl, Aluminium, Kohle und Schlachtvieh gleich und betont das die Beschaffung des „Produktionsmittels Wasser“ demnach dem unternehmerischen Risiko zufällt.
Wir sind von diesen Aussagen und der Haltung des Ministeriums als unsere Oberste Wasserbehörde schockiert. Wir sind als kommunaler Aufgabenträger der Daseinsvorsorge hoheitlich tätig. Als Versorgungsunternehmen und damit Träger öffentlicher Belange ist unsere Beteiligung in baurechtlichen Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich. Ein Vergleich zu privatrechtlich agierenden Unternehmen ist abwegig, da die Trinkwasserversorgung nicht abgewählt werden kann.
Die Erschließung der Ansiedlung darf nicht allein an der technischen Machbarkeit gemessen werden, sondern muss vielmehr im Falle der Trinkwasserversorgung untrennbar mit dem realen Vorhandensein der notwendigen Mengen der Ressource Wasser verbunden sein. Dies ist ohne Gefährdung der Allgemeinheit unter dem Aspekt der aktuell laufenden Klage nicht gesichert.