SCHÖN, WENN AUCH
MAL WAS GANZ
EINFACH GEHT.

ANMELDEN, UMMELDEN, ABMELDEN

Wer umzieht, kann viel erleben. Nur beim Hausanschluss nicht. Denn egal, ob Sie im Verbandsgebiet des WSE einziehen, umziehen oder wegziehen: Wir wollen es Ihnen so einfach wie möglich machen. Ganz ohne lästigen Papierkram geht es zwar nicht, aber hier finden Sie alles übersichtlich sortiert und zum praktischen Download. Und sollte Sie doch noch Fragen haben, sind unsere Ansprechpartner selbstverständlich gerne für Sie da.

Neuanmeldung beim WSE

Die Basis für die Trinkwasserversorgung ist der Wasserliefervertrag. Vertragspartner des Verbandes sind grundsätzlich der Grundstückseigentümer, die Erbbauberechtigten oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte des angeschlossenen Grundstücks (wie z.B. eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern). Den Wasserliefervertrag bekommen Sie nach Ihrer Anmeldung oder nach einem Eigentümer- oder Nutzerwechsel von uns zugesandt. Hier können Sie sich ein Muster des Vertrages ansehen:

Wasserliefervertrag

Ummeldung bei Eigentums- oder Nutzerwechsel

Für die Ummeldung bei Eigentums- oder Nutzerwechsel können Sie bei uns einen entsprechenden Antrag stellen. Die Antragsformulare können Sie sich herunterladen oder online ausfüllen. Sie erhalten die Formulare auch in unserem Kundencenter oder per Post oder E-Mail.

Bei Eigentumswechsel (z. B. Hauskauf oder Erbe) ist vom neuen Eigentümer gem. Ziffer 3 der Ergänzenden Bedingungen zu § 2 AVB WasserV des WSE die Rechtsnachfolge nachzuweisen. (z. B. Grundbuchauszug, Erbschein, Kaufvertrag).

Eigentümerwechsel

Meldung des Abschlusses der Bauarbeiten 

Bei einem Nutzerwechsel (z. B. neuer Mieter eines Einfamilienhauses) kann gem. Ziffer 3 der Ergänzenden Bedingungen zu § 2 AVB WasserV des WSE eine Direktabrechnung mit dem Nutzer nur erfolgen, wenn der Eigentümer sich zur Erfüllung des Vertrages schriftlich mitverpflichtet.

Nutzerwechsel

Weitere Dokumente:

Änderung Anschrift

Verbrauchsabrechnung

Der Abrechnungszeitraum ist das Abrechnungsjahr. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird mit dem Ablesestand des Trinkwasserverbrauches zum Ablesedatum erstellt.

Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet. Dabei wird sowohl die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage als auch die aus privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte Wassermenge angerechnet.

Wassermengen, die für die Gartenbewässerung oder Poolanlagen u. a. genutzt werden und die nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt sind, werden auf Antrag von der Schmutzwassermenge abgesetzt. Die hierfür notwendige zusätzliche Messeinrichtung (Gartenwasserzähler) hat der Kunde auf seine eigenen Kosten einbauen zu lassen, siehe Merkblatt zum Einbau eines Zusatzzählers 

Ergibt die Jahresendabrechnung eine Überzahlung, so ist der überschreitende Betrag mit der nächsten Abschlagsforderung (Fälligkeit) zu verrechnen. Bei weiteren Guthaben werden diese entsprechend der Fälligkeit überwiesen.

Allgemeine Tarife (Preisblatt)

Einzugsermächtigung für die jährliche Verbrauchsabrechnung

Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs bieten wir Ihnen an, über eine Einzugsermächtigung die Abschläge/Vorausleistungen und den Jahresendbetrag bei Fälligkeit von Ihrem Konto abzubuchen. Auf Grund der derzeitigen Rechtsprechung ist bei der Angabe der Kontonummer die Unterschrift des Kontoinhabers erforderlich. Sie können uns Ihre Bankverbindung mit Kundennummer und der Unterschrift auch per Fax (03341) 343-225 an uns senden.

SEPA - Lastschriftmandat