TRANSPARENT.
KOSTENDECKEND.
NICHT GEWINNORIENTIERT.

WIR ARBEITEN KOSTENDECKEND

Der Wasserverband Strausberg-Erkner arbeitet als kommunales Unternehmen transparent, kostendeckend und nicht gewinnorientiert. Sämtliche Preise und Gebühren sind in unseren Satzungen zur Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung festgelegt.

Satzungen 

Bestehender Anschluss

Verbrauchskosten

Für einen bereits bestehenden Anschluss entstehen regelmäßig Verbrauchskosten. Diese sind abhängig vom Nutzungsverhalten und werden nach Abrechnungsperioden berechnet. Grundlage hierfür sind die Zählerstände der jeweiligen Hausanlagen.

Neuer Anschluss oder Umbau

Anschlusskosten

Bei einem Neubau oder einem Umbau entstehen einmalige Anschlusskosten. Getrennt nach Trinkwasseranschluss oder Schmutzwasseranschluss werden diese Kosten unterschiedlich berechnet.

BESTEHENDER ANSCHLUSS

Verbrauchskosten

TRINKWASSER

Preise und Gebühren für das Trinkwasser werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% berechnet.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Tarifen (Preisblatt) 

Mengenpreis

Trinkwasser

1,02 € / m³ (1,09 € / m³ (brutto)

 

Grundpreis

Der Grundpreis wird je Verbraucherstelle, differenziert nach Zählergröße, erhoben (üblicher Hauswasserzähler: Qn 2,5 / Q3:4).

 

Grundpreis Wasserzähler Nenndurchflussleistung

Zählergröße alt (EWG)

Netto / Tag

Netto / Jahr

Brutto / Jahr

bis Qn 2,5

0,26 €

94,90 €

101,54 €

Qn 6

0,41 €

149,65 €

160,13 €

Qn 10

0,56 €

204,40 €

218,71 €

Qn 15

1,02 €

372,30 €

398,36 €

Qn 40

1,28 €

467,20 €

499,90 €

Qn 60

1,53 €

558,45 €

597,54 €

Qn 150

2,30 €

839,50 €

898,27 €

Qn 400

3,58 €

1.306,70 €

1.398,17 €

 

Grundpreis Wasserzähler Dauerdurchflussleistung

Zählergröße neu (MID)

Netto / Tag

Netto / Jahr

Brutto / Jahr

bis Q3 4

0,26 €

94,90 €

101,54 €

bis Q3 10

0,41 €

149,65 €

160,13 €

bis Q3 16

0,56 €

204,40 €

218,71 €

bis Q3 25

1,02 €

372,30 €

398,36 €

bis Q3 63

1,28 €

467,20 €

499,90 €

bis Q3 100

1,53 €

558,45 €

597,54 €

bis Q3 250

2,30 €

839,50 €

898,27 €

bis Q3 630

3,58 €

1.306,70 €

1.398,17 €

Schmutzwasser

Wir sind in unserem Geschäftsbereich Entsorgung hoheitlich tätig. Deshalb wird keine Umsatzsteuer bei den Schmutzwassergebühren erhoben.

Weitere Informationen finden Sie in der Schmutzwassergebührensatzung

Mengengebühr Beitragszahler

Schmutzwasser

2,65 € / m³

 

Mengengebühr Nichtbeitragszahler

Schmutzwasser

3,92 € / m³ 


Grundgebühr

Der Grundpreis wird je Verbraucherstelle, differenziert nach Zählergröße, erhoben (üblicher Hauswasserzähler: Qn 2,5 / Q:4).

Grundgebühr Wasserzähler Nenndurchflussleistung

Zählergröße alt (EWG)

Nenndurch­flussmenge m³/h

Grundgebühr €/Tag

Grundgebühr €/Jahr

bis Qn 2,5

2,5

0,13

47,45

Qn 6

6

0,31

113,88

Qn 10

10

0,52

189,80

Qn 15

15

0,78

284,70

Qn 40

40

2,08

759,20

Qn 60

60

3,12

1.138,80

Qn 150

150

7,80

2.847,00

 

Grundgebühr Wasserzähler Dauerdurchflussleistung

Zählergröße neu (MID)

Dauerdurch­flussmenge m³/h

Grundgebühr €/Tag

Grundgebühr €/Jahr

bis Q 4

4

0,13

47,45

Q 10

10

0,31

113,88

Q 16

16

0,52

189,80

Q 25

25

0,78

284,70

Q 63

63

2,08

759,20

Q 100

100

3,12

1.138,80

Q 250

250

7,80

2.847,00

Die Grundgebühr gilt auch bei Erholungs- und Freizeitgrundstücken, Kleingartenanlagen und bei außerhalb von Kleingartenanlagen kleingärtnerisch genutzten Grundstücken, sobald Schmutzwasser anfällt.

Fäkalienentsorgung / Grubenentleerung

Wir sind in unserem Geschäftsbereich Entsorgung hoheitlich tätig. Deshalb wird keine Umsatzsteuer bei den Schmutzwassergebühren erhoben.

Weitere Informationen finden Sie in der Fäkalienentsorgungssatzung

Mengengebühr

Schmutzwasser

2,65 € / m³

 

Grundgebühr

Der Grundpreis wird je Verbraucherstelle, differenziert nach Zählergröße, erhoben (üblicher Hauswasserzähler: Qn 2,5 / Q3:4).

 

Grundgebühr Wasserzähler Nenndurchflussleistung

Zählergröße alt (EWG)

Nenndurch­flussmenge m³/h

Grundgebühr €/Tag

Grundgebühr €/Jahr

bis Qn 2,5

2,5

0,13

47,45

Qn 6

6

0,31

113,88

Qn 10

10

0,52

189,80

Qn 15

15

0,78

284,70

Qn 40

40

2,08

759,20

Qn 60

60

3,12

1.138,80

Qn 150

150

7,80

2.847,00

 

Grundgebühr Wasserzähler Dauerdurchflussleistung

Zählergröße neu (MID)

Dauerdurch­flussmenge m³/h

Grundgebühr €/Tag

Grundgebühr €/Jahr

bis Q3 4

4

0,13

47,45

Q3 10

10

0,31

113,88

Q3 16

16

0,52

189,80

Q3 25

25

0,78

284,70

Q3 63

63

2,08

759,20

Q3 100

100

3,12

1.138,80

Q3 250

250

7,80

2.847,00

Die Grundgebühr gilt auch bei Erholungs- und Freizeitgrundstücken, Kleingartenanlagen und bei außerhalb von Kleingartenanlagen kleingärtnerisch genutzten Grundstücken, sobald Schmutzwasser anfällt.

 

Sonstige Gebühren und Kosten

Zusatzgrundgebühr

Erholungs- und Freizeitgrundstücke, Kleingartenanlagen, außerhalb von Kleingartenanlagen kleingärtnerisch genutzte Grundstücke

zusätzlich zur Grundgebühr pro Parzelle die entsorgt wird

5,00 € / Jahr

Kostenerstattung für Schläuche

Berechnungsgrundlage ist die mit dem Kunden und dem Entsorgungsunternehmen gemeinsam protokollierte notwendige Schlauchlänge

1,00 € / m

Mindermengengebühr

bei Abfuhrmenge einer Sammelgrube von weniger als 2 m³

11,00 € / Abfuhr

Außerplanmäßige Entsorgung

im Falle einer vom Kunden zu vertretenden außerplanmäßigen Entsorgung

66,00 €.

Zusätzliche Rechnungslegung / Bescheiderstellung

zusätzliche Abrechnungen auf Kundenwunsch

10,00 € / Rechnung oder Bescheid

NEUER ANSCHLUSS ODER UMBAU

Anschlusskosten

Ansprechpartner

Für Fragen zum Trinkwasser- und Schmutzwasseranschluss wenden
Sie sich bitte an unser Anschlusswesen:

Ansprechpartner Anschlusswesen

  • Kosten Trinkwasser

    Hier erfahren Sie weiteres zu den Kosten für Ihren neuen Trinkwasser-Hausanschluss.

    Weitere Informationen zum Trinkwasser-Hausanschluss finden Sie in unseren Bereich Rund um Haus und Anschluss

    Der Wasserverband Strausberg-Erkner erhebt gemäß § 9 AVBWasserV vom Anschlussnehmer einen Baukostenzuschuss bei Anschluss an das Trinkwasserleitungsnetz bzw. bei einer wesentlichen Erhöhung seiner Leistungsanforderung. 

    Der Baukostenzuschuss errechnet sich auf Grundlage der notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der öffentlichen Anlagen (u.a. Hauptleitungen für die Erschließung des Versorgungsbereiches, Versorgungsleitungen, Behälter, Druckerhöhungsanlagen und zugehörige Einrichtungen). Als angemessener Baukostenzuschuss gilt ein Anteil von bis zu 70 % dieser Kosten. Der Baukostenzuschuss für Neuanschlüsse wird entsprechend der Straßenfrontlänge erhoben.

    Die weiteren Kosten für das Herstellen eines Trinkwasserhausanschlusses finden Sie in unserem Preisblatt: Allgemeine Tarife (Preisblatt) 

    Informationen zu den technischen Voraussetzungen und Wissenswertes für die Beantragung Ihres Trinkwasser-Hausanschlusses finden Sie in unseren Bereich Alles zum Hausanschluss.

  • Bauwasser / Ausleihe Standrohr

    Für die Zeit der Bauphase oder während sonstiger zeitweiliger Wasserentnahme können Sie ein Standrohr samt Zähler und Hydrantenschlüssel bei uns ausleihen. Das Standrohr wird auf einen Hydranten gesetzt. Wenn mit dem Standrohr Trinkwasser entnommen werden soll, vereinbaren Sie die Ausleihe des Standrohres 4 Wochen vorher.

    Kosten

    Für die Bereitstellung eines Standrohrs wird ein Aufwandsersatz je Ausleihtag erhoben. Das entnommene Wasser wird nach der jeweils gültigen Trinkwasser-Mengengebühr berechnet. Die Berechnung der entnommenen Wassermenge erfolgt anhand der Verbrauchsmessung. Die kleinste zur Rechnungslegung berechnete Menge beträgt 2 m³. Bei Trinkwasserentnahmen kommen Kosten für die Desinfektion und hinzu. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt: Allgemeine Tarife (Preisblatt)

    Ansprechpartner Ausleihe Standrohr

    Bringen Sie zur Abholung bitte folgendes mit:

    • Kaution in Höhe von 500,00 € (Rückzahlung erfolgt über Verrechnungsscheck oder Überweisung auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung)
      • Bargeld
      • Verrechnungscheck
      • Vorabüberweisung DE05170540403608076343 (Sparkasse MOL)
    • als Privatkunde: Personalausweis
    • als Geschäftskunde: Auftrag/Bestellung


    Die Ausgabe oder Rücknahme von Standrohren erfolgt

    Mo. - Do.: 07:15 - 09:00 Uhr und 13:00 - 14.00 Uhr
    Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

  • Kosten Schmutzwasser

    Die Berechnung des Schmutzwasserbeitrages erfolgt gemäß Schmutzwasserbeitragssatzung. Der Beitrag wird von einem nutzungsbezogenen Flächenanteil und der Art der Bebauung Ihres Grundstücks ermittelt. 

    Hierbei gibt es die folgenden Unterscheidungen:
    Schmutzwassergrundstücksanschlüsse können je nach Ausführung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage als Freigefälle- oder Druckentwässerungsanschluss ausgeführt werden. Die Art des Anschlusses wird vom WSE bestimmt.

    Beispielrechnungen
    Hinweis: Unsere Beispiele enthalten nur grobe Angaben, eine detaillierte Berechnung erhalten Sie von uns mit Ihrem Schmutzwasserbeitrags-Bescheid.

    1. Grundstücke im Innenbereich einer Gemeinde mit Bebauungsplan

      Im geplanten Innenbereich wird die gesamte Grundstücksfläche als anrechenbare Fläche herangezogen.

      zum Beispiel:

      Grundstücksgesamtfläche 1.000 m²
      eingeschossige Bebauung (Geschossfaktor = 0,25)
      Beitragsrechnung: 1.000 m² x 0,25 x 8,18 €/m² = 2.045 €
       
    2. Grundstücke im Innenbereich einer Gemeinde ohne vorhandenen Bebauungsplan nach §34 BauGB

      Im Innenbereich ohne Bebauungsplan wird die anrechenbare Fläche des Grundstückes wie folgt bemessen:

      Grundstücksbreite
      Grundstücksseite, an der die Schmutzwasserleitung verläuft oder anliegt und der Schmutzwasseranschluss erfolgt bzw. erfolgen könnt.

      Grundstückslänge
      Bei Grundstücken, die im 50 m-Bereich baulich oder gewerblich genutzt werden, bzw. Bauland sind, werden maximal diese 50 m in Ansatz gebracht. Bei Grundstücken, die das Längenmaß von 50 m nicht aufweisen, wird die tatsächliche Länge in Ansatz gebracht. Wird der  50 m-Bereich mit einer Bebauung, in der Schmutzwasser anfällt oder mit einer gewerblichen Nutzung überschritten, so wird zu den 50 m das Maß der Überschreitung (Hinterkante) hinzugerechnet.

      Grundstücksanschluss
      Anschlusskanäle sind Kanäle, die von der Abzweigstelle des öffentlichen Kanals bis zur Grundstücksgrenze führen. (Straßenkanäle gelten als in der Straßenmitte verlaufend)

      Vollgeschoss
      Ein Gebäudegeschoss (auch Dachgeschoss) zählt als Vollgeschoss, wenn 2/3 der Geschossgrundfläche (Rohbaumaß) eine lichte Höhe von 2,30 m aufweisen.

      zum Beispiel:

      Grundstücksbreite   20 m
      Grundstückslänge    40 m
      Anzahl der Vollgeschosse    1
      Länge Anschlusskanal    8 m
      Schmutzwasserbeitrag     20 m x 40 m x 0,25 x 8,18 €/m² = 1.636 €
      Kostenerstattung Grundstückanschluss  (Freigefälle)  8 m x 420 €/m = 1.880 €
      Kostenerstattung Grundstücksanschluss (Druckentwässerung) 8 m x 325 €/m = 1.720 €

      Die Kosten für Ihren Anschluss (Freigefälle)   1636 € + 1.880 € = 3.516 €
      Die Kosten für Ihren Anschluss (Druckentwässerung)  1.636 € + 1.720 € = 3.356 €
       
    3. Grundstücke im Außenbereich nach § 35 BauGB

      Bei Grundstücken im Außenbereich, die an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden können, wird die  Grundfläche des Hauses durch 0,2 (Baumaßzahl) geteilt. Diese Fläche ist dann die anrechenbare Grundstücksfläche.

      zum Beispiel:

      Grundstücksgesamtfläche 10.000 m²
      Grundfläche des Hauses 150 m² 
      eingeschossige Bebauung
      Beitragsrechnung: (150m²/0,2) x 0,25 x 8,18 € = 1.533,75 €