GEEICHT UND JETZT
AUCH DIGITAL.
BEQUEMER GEHT’S NICHT.

ALLES ZU UNSEREN ZÄHLERN

Der Zähler ist für uns als Wasserversorger ein elementar wichtiges Teil. Mit ihm werden nicht nur die Verbräuche gemessen, er markiert auch den Übergang vom WSE-Netz zum Netz des Kunden. Bis zum Zähler liefern wir beste Trinkwasserqualität.

Flügelradwasserzähler und Ultraschallwasserzähler

Jeder Hausbesitzer kennt sicherlich die analogen Flügelradwasserzähler, durch Ihre Eigenschaften auch „Wasseruhr“ genannt. Moderner, genauer und langlebiger sind die neuen digitalen Ultraschallwasserzähler. Neben der längeren Nutzungsmöglichkeit durch die Verlängerung der Eichfrist auf bis zu 12 Jahre (zum Vergleich: die Eichfrist der Flügelradwasserzähler läuft 6 Jahre) haben diese noch andere Vorteile. Durch digitale Zähler entfällt das Versenden der Ablesekarten und die Zählerstände können stichtagsgenau an uns übermittelt werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Schätzungen zum Verbrauch entfallen und Sie sich keine Gedanken mehr um Ihre Abrechnung machen müssen – wir kümmern uns um alles.

Für alle die sich Sorgen um Daten und Funkwellen machen:

  1. Der Zähler übermittelt nur verschlüsselte versorgungsrelevante Daten wie Zählernummer und Zählerstand (aktueller und Stichtagswert). Natürlich kann der Zählerstand auch auf herkömmliche Weise am Gerät selbstabgelesen werden. Unsere geschulten Mitarbeiter empfangen über ein spezielles Gerät nur diese verschlüsselten Daten. Erst in unserem Abrechnungssystem erfolgt dann die Verknüpfung mit Namen und Adresse.
  2. Der Funkzähler sendet nur ca. 50 Sekunden am Tag mit einer Leistung von weniger als 25 mW. Zum Vergleich: Ein Mobiltelefon hat eine Sendeleistung von ca. 1.000 mW.

Mehr zur Funktionsweise, Vorteilen, Ablesehinweise und Fehlercodes finden Sie in unserem 

Merkblatt Ultraschallwasserzähler 

Datenschutzrechtliche Erklärung (für die Funkauslesung eines Ultraschallwasserzählers.)

 

Gartenzähler (Zusatzzähler)

Wenn Sie Gartenwasser benötigen, dann haben Sie die Möglichkeit, sich einen Gartenzähler einbauen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass die für den Garten genutzten Mengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden und Sie somit nur den Preis für das verbrauchte Trinkwasser zahlen. Der Gartenzähler ist Ihr Eigentum und fällt damit auch in Ihre Verantwortung als Eigentümer.

Der Einbau von Zapfhahnzählern und Kapsel- oder Ventilzählern ist generell nicht erlaubt.

Der Gartenzähler muss den technischen Vorgaben des WSE entsprechen. Die Einhaltung wird vom WSE abgenommen und der Gartenzähler entsprechend kostenpflichtig verplombt.

Wir haben hierzu ein Merkblatt mit wichtigen Informationen erarbeitet:

Merkblatt Zusatzzähler

Terminvereinbarungen zur Anmeldung

während unserer Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. von 9:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Fr. von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Ansprechpartner Zählerwechseldienst

Der Zähler ist für einen Wasserversorger ein elementar wichtiges Teil. Mit ihm werden nicht nur die Verbräuche gemessen, er markiert auch den Übergang vom WSE-Netz zum Netz des Kunden. Rund 50.000 Hauptwasserzähler sind im Gebiet des WSE in Betrieb. Wenn die Eichfrist eines Zählers nach sechs Jahren abläuft, muss er gewechselt werden. Das betrifft rund 8.000 Stück pro Jahr.

Weiterlesen

Zählerstand melden

Sie können uns Ihren Zählerstand auf den folgenden Wegen übermitteln.

Kurz und gut: Einmal melden reicht, denn wenn der Verbrauch mehrfach auf verschiedenen Wegen an uns gemeldet wird, dann kommt unser Abrechnungssystem durcheinander.

Sicher und einfach

Wenn sie einen unserer modernen Ultraschallwasserzähler haben, dann brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. 

Die Wasserzähler speichern den Endstand des Monats. Ein geschulter Mitarbeiter fährt im WSE-Fahrzeug durch Ihre Straße und empfängt über ein spezielles Gerät die verschlüsselten und anonymisierten Daten (Zählernummer und Zählerstand).

Erst in unserem Abrechnungssystem erfolgt dann die Verknüpfung mit Namen und Adresse.

Umweltfreundlich

Melden Sie sich in unserem Kundenportal an. Dort können Sie auch noch weitere Vorteile nutzen und alles von zu Hause aus erledigen – rund um die Uhr, wann sie es wollen!

Gleich anmelden 

Ganz ohne Anmeldung geht es in unserem Zählermeldeportal per QR-Code auf der Ablesekarte:

QR-Code-Scannen – Zählerstand eingeben – absenden – fertig

Zur Zählerstandsmeldung

Analog

Sie können uns Ihre ausgefüllte Ablesekarte per Post zukommen lassen:

Wasserverband Strausberg-Erkner
Postfach 1148
15331 Strausberg

Das Porto übernehmen wir für Sie!

Oder Sie senden uns ein Fax an:

03341 / 343-225

Persönlich

Wer‘s persönlich mag, kann eine Mail (Kundennummer und Zählernummer nicht vergessen!) direkt an seinen zuständigen Bearbeiter der Verbrauchsabrechnung senden.

Meinen Ansprechpartner finden

Selbstverständlich können Sie auch persönlich in unserem Kundenzentrum vorbeikommen und Ihre ausgefüllte Ablesekarte abgeben.

Ablesetermine

Bitte wählen Sie Ihre Gemeinde bzw. Ihren Ortsteil aus. Das Datum Ihres Ablesetermin wird Ihnen automatisch angezeigt.

Gärten und Bungalows

30.09. des laufenden Jahres

Kleingartenanlagen, Stadtwerke
und Wohnungswirtschaften

31.12. des laufenden Jahres

Ahrensfelde OT Mehrow

31.12. des laufenden Jahres

Altlandsberg und Ortsteile

31.12. des laufenden Jahres

Erkner

30.11. des laufenden Jahres

Fredersdorf-Vogelsdorf

31.12. des laufenden Jahres

Garzau-Garzin und Ortsteile

31.12. des laufenden Jahres

Gosen Neu Zittau

31.12. des laufenden Jahres

Grünheide (Mark) und Ortsteile

31.12. des laufenden Jahres

Hennickendorf

31.12. des laufenden Jahres

Herzfelde

31.12. des laufenden Jahres

Hoppegarten

31.12. des laufenden Jahres

Hoppegarten OT Hönow

30.11. des laufenden Jahres

Hoppegarten OT Münchehofe

31.12. des laufenden Jahres

Lichtenow

31.12. des laufenden Jahres

Neuenhagen bei Berlin

30.11. des laufenden Jahres

Oberbarnim OT Klosterdorf

31.12. des laufenden Jahres

Petershagen-Eggersdorf

31.12. des laufenden Jahres

Rehfelde und Ortsteile

31.12. des laufenden Jahres

Rüdersdorf

31.12. des laufenden Jahres

Schöneiche bei Berlin

30.11. des laufenden Jahres

Strausberg

30.11. des laufenden Jahres

Woltersdorf

31.12. des laufenden Jahres