WAS GIBT ES BEIM HAUSANSCHLUSS ZU BEACHTEN?

Für den Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung gibt es einiges zu beachten. Grundlage sind die jeweiligen Satzungen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner: Satzungen 

Grundsätzlich muss zwischen Trinkwasser-Hausanschluss und Schmutzwasser-Grundstücksanschluss unterschieden werden.

Ansprechpartner

 

Für alle Fragen zum Hausanschluss wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartner Anschlusswesen

  • Trinkwasser-Hausanschluss

    Der Trinkwasser-Hausanschluss

    Der Trinkwasser-Hausanschluss ist die Leitung von der Hauptleitung im öffentlichen Bereich bis zur Hauptabsperrvorrichtung inklusive Wasserzähler auf dem Grundstück. Diese Leitung wird ausschließlich durch den Wasserverband hergestellt, erneuert, umgebaut oder stillgelegt und ist Teil der öffentlichen Anlage. Die Hauptwasserzähleranlage ist ebenfalls Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und Eigentum des WSE. Für die Hausinstallation ab dem Wasserzähler ist der Eigentümer verantwortlich, hier endet die Zuständigkeit des Verbandes.

    Weitere Informationen:

    Wasserversorgungssatzung

    Merkblatt Trinkwasser-Hausanschluss bis DN 50

    Anschlusskosten Trinkwasser

    Ausleihe Standrohr


    Beantragung von Trinkwasser-Hausanschlüssen

    Für die Herstellung von Trinkwasser-Hausanschlüssen und Veränderungen bereits bestehender Hausanschlüsse können Sie bei uns einen entsprechenden Antrag stellen:

    Antrag auf Trinkwasserversorgung

     

    WICHTIGE HINWEISE!

    • Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn alle gefragten Angaben beim WSE vorliegen. 
    • Dem Antrag ist ein vermaßter Lageplan im Maßstab 1 : 250 und ein Flurkartenauszug beizulegen, aus denen die Lage des Grundstückes im Straßenraum sowie der gewünschte Wasserzählerstandort hervorgeht. 
    • Der Trinkwasser-Hausanschluss darf nur durch den WSE oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen hergestellt werden. 
  • Schmutzwasser-Grundstücksanschluss

    Der Schmutzwasser-Grundstücksanschluss

    Anders als beim Trinkwasser-Hausanschluss endet der Schmutzwasser-Anschluss an der Grundstücksgrenze.

    Grundstücksanschlüsse im Freigefälle sind die Leitungen, die von der Abzweigstelle des öffentlichen Hauptkanals bis zur Grundstücksgrenze führen. Grundstücksanschlüsse bei Druckentwässerungsanlagen bestehen aus der Druckanschlussleitung bis zum Pumpwerk. Über die für Ihr Grundstück zutreffende Art der Grundstücksentwässerung werden Sie nach der Bearbeitung Ihres Antrages durch uns informiert.

    Die Grundstücksanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des WSE und werden von diesem bzw. seinen Beauftragten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Kosten der Grundstückseigentümer nach Maßgabe einer gesonderten Satzung des WSE hergestellt, erneuert, verändert, beseitigt und unterhalten.

    Schmutzwasserbeseitigungssatzung

    Merkblatt Schmutzwasser-Grundstücksanschluss

    Anschlusskosten Schmutzwasser

    Beitragsrecht
     

    Beantragung von Schmutzwasser-Grundstücksanschluss

    Für die Herstellung von Schmutzwasser-Grundstücksanschlüssen können Sie bei uns einen entsprechenden Antrag stellen:

    Antrag auf Schmutzwasserentsorgung 


    WICHTIGE HINWEISE!

    • Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn alle gefragten Angaben beim WSE vorliegen. 
    • Amtlicher Grundstücksplan (ohne Grundstücksplan kann die Bearbeitung nicht erfolgen) 
    • Amtlicher Nachweis (Grunddienstbarkeit) für das Recht zur Benutzung des nicht eigenen Grundstückes, soweit der beantragte Anschluss über ein fremdes Grundstück führt.
    • Nach Eingang Ihres vollständig ausgefüllten Antrages prüft der WSE die Anschlussmöglichkeit des Grundstückes an die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage. Ist der Anschluss technisch möglich, erhalten Sie eine Anschlussgenehmigung.
    • Nach betriebsfertiger Herstellung des Anschlusses (öffentlicher Bereich) wird Ihnen der Beitragsbescheid übersandt.
  • Dezentrale Entsorgung

    Die dezentrale Entsorgung

    Fällt auf Ihrem Grundstück Schmutzwasser an und es gibt noch keine zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage, müssen Sie eine dezentrale Grundstücksentwässerungsanlage errichten. Zu den Grundstücksentwässerungsanlagen gehören insbesondere abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen.

    Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben sowie Klärschlamm aus Kleinkläranlagen darf ausschließlich durch den WSE  bzw. durch ihn beauftragte Unternehmen beseitigt werden.

    Weitere Informationen:

    Fäkalienentsorgungssatzung

    Merkblatt Installationsvorschlag für eine fest installierte Saugleitung zum Entleeren abflussloser Sammelgruben

    Infoblatt Abwassersammelgrube

    Informationen zur Grubenentleerung

  • Installateurverzeichnis des WSE