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Dezentrale Entsorgung

Bei der dezentralen Entsorgung handelt es sich um die Schmutzwasserentsorgung von Grundstücken mit abflusslosen Sammelgruben.
Die technischen Anforderungen an die Sammelgruben regelt die Schmutzwasserbeseitigungssatzung. Weitere Informationen enthalten das Merkblatt Installationsvorschlag für eine fest installierte Saugleitung  zum Entleeren abflussloser Sammelgruben sowie die Veröffentlichung „Geregeltes Bauprodukt: Abwassersammelgruben “.

 
Die Entleerung der abflusslosen Sammelgruben erfolgt durch vertraglich gebundene Entsorgungsfirmen des WSE.
Durch den WSE erhalten die Kunden eine Kundennummer; diese ist bei der Entsorgungsfirma vor der Entleerung anzugeben.
Die Terminabsprache zur Entleerung wird zwischen den Kunden und der Entsorgungsfirma eigenständig vorgenommen.

Die Berechnung von Schmutzwasser erfolgt nach dem Frischwassermaßstab, abzüglich der angezeigten Menge eines durch den Grundstückseigentümer zusätzlich installierten Gartenzählers. Der WSE bezahlt die Entsorgungsfirma.

Die Liste der zuständigen Entsorgungsfirmen entnehmen Sie bitte hier:  
Entsorgungsfirmen ab 01.01.2010 .

Bei auftretenden Problemen ist der WSE innerhalb der Geschäftszeiten unter den Telefon-Nummern (03341) 343-226 oder 343-227 und außerhalb der Geschäftszeiten unter (03341) 343-111 bzw. per E-Mail unter Der Spam-Filter hat diese eMail-Adresse ausgeblendet, bitte aktivieren Sie JavaScript um die Adresse zu sehen für Sie erreichbar.

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